ES 415
Komitologie und delegierte Rechtsakte

Unionsrechtsvollzug durch die Europäische Kommission und Kontrollmechanismen

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen und Führungskräfte in der Bundesverwaltung und in ausgegliederten Organisationen, die mit der Vorbereitung und Umsetzung von EU-Verordnungen und -Richtlinien betraut bzw. mit Ausschüssen und delegierten Rechtsakten befasst sind
Grundkenntnisse der Funktionsweise der Europäischen Union sowie juristische Vorkenntnisse sind von Vorteil.

Inhalt und Ziele

Dieser Workshop bietet Ihnen die Gelegenheit, theoretische und praktische Kenntnisse zu Durchführungsrechtsakten („Komitologie“) und delegierten Rechtsakten zu vertiefen. Beide Formen der Ermächtigung der Europäischen Kommission sind ein vielfach eingesetztes Mittel in der Gesetzgebung der EU.

Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen erarbeiten Sie anhand aktueller Fallbeispiele ein gutes Verständnis für die Unterschiede in der Funktionsweise der beiden Instrumente. Vor- und Nachteile werden ebenso behandelt wie die Grenzen der Ermächtigung. Grundzüge der anzuwendenden Verfahrensbestimmungen und die Arbeitsweise der einzelnen Ausschüsse in der Praxis runden das Bild ab.

Der Workshop erleichtert Ihnen den Umgang mit Fragen zu dieser Materie, sowohl im Rahmen von Verhandlungen im EU-Gesetzgebungsverfahren als auch bei der konkreten Anwendung der Verfahrensbestimmungen im Einzelfall.

Lernmethode

Impulsvortrag, Fallbeispiele, Diskussion

Trainer

Mag. Martin MEISEL

Zeit und Ort

Seminarnummer:
ES 415
Trainingsform:
Präsenz
Dauer:
1 Tag(e) (8 Stunden)
Termin:
08.10.2026
Stundenplan:
09:00 - 17:00
Ort:
Verwaltungsakademie des Bundes

Organisation

Seminarleitung:
Hütterer Katrine, Mag.
Sekretariat:
Fröhlich Elisabeth

Über den/die Trainer/in

Mag. Martin MEISEL

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Leiter der Abteilung I.6 Europarecht; Jurist
martin.meisel@bmeia.gv.at