Grundausbildung
Der Grundausbildungs-Basislehrgang für die Verwendungsgruppen A3 und A4 sowie für die Entlohnungsgruppen v3/v4 dauert 8 Werktage, für A1/A2- und v1/v2-Beschäftigte 10 Werktage; rechtskundigen Mitarbeiter:innen steht ein eigener Lehrgang zur Verfügung.
Für den erfolgreichen Abschluss und die Ausstellung der Teilnahmebestätigung sind durchgehende Anwesenheit und aktive Mitarbeit die wichtigsten Voraussetzungen. Ausnahmen können ausschließlich mit der Lehrgangsleitung vereinbart werden.
Ergänzend zum Grundausbildungs-Basislehrgang der Verwaltungsakademie des Bundes können weitere Fächer gemäß den internen Grundausbildungsverordnungen der einzelnen Ressorts Teil der Grundausbildung sein.
NEU ab 1. Jänner 2026
Ab 1.Jänner 2026 wird das bisher zweistufige Prüfungsverfahren (elektronische Prüfung und mündliches Prüfungsgespräch) geändert und auf eine reine elektronische Prüfung umgestellt. Die Umstellung ist im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als konsequente Weiterentwicklung zu betrachten, da sie eine vollständig digitale Prüfungsdurchführung ermöglicht.
Grundausbildung-Basislehrgänge
AchtungAchtung
Über eine Vormerkung zum jeweiligen Grundausbildungs-Basislehrgang informieren die zuständigen Dienstbehörden oder Personalstellen.
Weitere Infos
Für die Grundausbildung an der VAB werden dringend neue Vortragende vor allem für die Fächer „Haushaltsrecht“ und „Dienstrecht“ gesucht.
Bei Rückfragen zur Grundausbildung wenden Sie sich an Frau Jessica Ackermann bzw. Frau Mag.a Rosemarie Schauerhuber.