Grundausbildung

Der neue Grundausbildungs-Basislehrgang für die Verwendungsgruppen A3 und A4 sowie für die Entlohnungsgruppen v3/v4 dauert 8 Werktage, für A1/A2- und v1/v2-Beschäftigte 10 Werktage; rechtskundigen Mitarbeiter:innen steht ein eigener Lehrgang zur Verfügung.

Für den erfolgreichen Abschluss und die Ausstellung der Teilnahmebestätigung sind durchgehende Anwesenheit und aktive Mitarbeit die wichtigsten Voraussetzungen. Ausnahmen können ausschließlich mit der Lehrgangsleitung vereinbart werden. Zirka 2 Wochen nach Ende des Basislehrgangs ist eine elektronische Multiple-Choice-Prüfung abzulegen. Die Teilnehmenden erhalten zeitgerecht alle dafür benötigten Informationen.

Ungefähr 1 ½ Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss der elektronischen Multiple-Choice-Prüfung findet ein mündliches Prüfungsgespräch zum Fachgebiet „Verfassungsrecht“, für rechtskundige Mitarbeitende zum Fachgebiet „Rechtsschutz“ statt. Auch das mündliche Prüfungsgespräch ist mit Erfolg abzuschließen. Ergänzend zum Grundausbildungs-Basislehrgang der Verwaltungsakademie des Bundes können weitere Fächer gemäß den internen Grundausbildungsverordnungen der einzelnen Ressorts Teil der Grundausbildung sein.

Die Ressorts und obersten Organe wurden vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport dazu angehalten, ihre Grundausbildungsverordnungen und die jeweiligen Ausbildungspläne entsprechend anzupassen. Anmeldungen zu Wahlseminaren aus dem berufsbegleitenden Programm der Verwaltungsakademie des Bundes sind selbstverständlich möglich.

AchtungAchtung

Über eine Vormerkung zum jeweiligen Grundausbildungs-Basislehrgang informieren die zuständigen Dienstbehörden oder Personalstellen.

Neben der Grundausbildung für Bundesbedienstete der Einstufungen v1-v4 und A1-A4 bietet die Verwaltungsakademie des Bundes auch eine Einstiegsausbildung für Lehrlinge an.

Weiterführende Informationen

Bei Fragen zu den Skripten und zur Grundausbildung allgemein wenden Sie sich an Frau Gisela Hofbauer bzw. an Frau Mag.a Rosemarie Schauerhuber.