RV 160
Vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit?

Zielgruppe

Personen, die sich für Neuerungen rund um das Thema interessieren

Inhalt und Ziele

Durch das Inkrafttreten des Art. 22a B-VG, der eine verfassungsrechtliche Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung sowie ein Grundrecht auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen vorsieht, wurde – in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – angeblich ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme macht.

Das Seminar gibt einen Überblick über zentrale Aspekte der Informationsfreiheit. Ausgehend vom früheren Amtsgeheimnis, werden dabei die (neuen) verfassungs- sowie einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen beleuchtet. Zudem richtet sich der Blick auf die unionsrechtliche Ebene (vgl. dazu insbesondere Art.42 der Charta der Grundrechte, Art.15 AEUV und die Verordnung (EG) Nr.1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission).

Das Seminar soll insbesondere Raum zur Diskussion von Praxisbeispielen sowie neuerer, zum IFG ergangener Rechtsprechung bieten.

Lernmethode

Vortrag, Fallbesprechung, Diskussion

Trainer

MMag.Dr. Franz Koppensteiner LL.M.

Zeit und Ort

Seminarnummer:
RV 160
Trainingsform:
Präsenz
Dauer:
1 Tag(e) (8 Stunden)
Termin:
11.10.2027
Stundenplan:
09:00 - 17:00
Ort:
Verwaltungsakademie des Bundes

Organisation

Seminarleitung:
Weinreich Verena, Mag.
Sekretariat:
Ranzenbacher Petra

Über den/die Trainer/in

MMag.Dr. Franz Koppensteiner LL.M.

Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst, stellvertretender Leiter der Abteilung V/4 Wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten; ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich vor den europäischen Gerichten in der Abteilung V/6 EU-Verfahren; Jurist, Betriebswirt und Handelswissenschaftler
franz.koppensteiner@bka.gv.at