BS 152
Bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) einfach erklärt
Rechtliche Grundlagen, technische Konzepte und praktische Abläufe für die Abfrage und Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK)
Zielgruppe
Mitarbeitende und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Technik, Projektmanagement
Inhalt und Ziele
Die Stammzahlenregisterbehörde führt als „Hüterin des Identitätsmanagements“ in Österreich das Stammzahlenregister. Das Stammzahlenregister errechnet Stammzahlen und leitet in weiterer Folge daraus bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) ab. Die bPK dienen zur eindeutigen Identifikation in Datenverarbeitungen (z. B. IT-Applikationen, Apps, Verwaltungsregister, Datenbanken). Viele Datenverarbeitungen müssen Personen eindeutig identifizieren. Das bPK-Konzept stellt dafür eine datenschutzgerechte Methode zur Verfügung, die dem Ansatz „Privacy by Design“ entspricht. Die grundlegenden Aspekte zu bPK sind im EGovernment-Gesetz und den sich darauf stützenden Verordnungen geregelt. Mittlerweile ist das bPK-Konzept in vielen verschiedenen Verwaltungsbereichen im Einsatz und erfreut sich auch im privaten Bereich immer größerer Beliebtheit. Für die Berechnung von bPK sind neben dem Stammzahlenregister auch das Zentrale Melderegister (ZMR) und das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) von zentraler Bedeutung.
Schwerpunkte:
- E-Government-Überblick (Rechtliche Grundlagen, Registerkern für natürliche Personen, Entwicklung der eID in Österreich)
- Erforderliche Register für die Erzeugung von bPK im Detail:
- Zentrales Melderegister (ZMR)
- Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
- Stammzahlenregister (SZR)
- Exkurs: Änderungsdienste von ZMR und ERnP
- bPK-Konzept
- E-ID, Berechnung von Stammzahlen
- Erzeugung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen
- Schutz von Stammzahlen und bPK
- Verschlüsselung von bPK
- Bereichsabgrenzung
- Anwendungsbeispiele / Use Cases
- Abfrage und Verwendung von bPK
- Bezug von bPK (und weiteren Attributen bzw. Vollmachten) über ID Austria als IDAustria Service Provider
- Ausstattung einer Datenverarbeitung mit bPK (Normalverfahren bzw. Schnellverfahren im Zusammenhang mit Kontenregister, Spendenabsetzbarkeit, Register- und Mikrodatenforschung)
- Technische Abwicklung und technischer Zugang zum Stammzahlenregister (Self-Service, Web-Service, Register- und Systemverbund)
- Häufig gestellte Fragen und Antworten (zum Beispiel Mehrfachtreffer, Dubletten)
- Technische Dokumentationsplattform
Mit diesem Seminar bietet die Stammzahlenregisterbehörde ein kompaktes Schulungsformat an, das die oben genannten Themenbereiche übersichtlich darstellt und gleichzeitig Gelegenheit für Fragen und Austausch gibt.
Lernmethode
Vortrag, Diskussion
Trainer
Mag.Dr. Bernhard Karning , Ing. Andreas Vielhaber LL.M.
Zeit und Ort
- Seminarnummer:
- BS 152
- Trainingsform:
- Präsenz
- Dauer:
-
1 Tag(e) (3,5 Stunden)
- Termin:
-
23.04.2026
- Stundenplan:
-
09:00 - 12:30
- Ort:
-
Verwaltungsakademie des Bundes
Organisation
- Seminarleitung:
- Proksch Verena, Mag.
- Sekretariat:
- Ranzenbacher Petra
Über den/die Trainer/in
Mag.Dr. Bernhard Karning
Bundeskanzleramt, Sektion VII Digitalisierung und E-Government, stellvertretender Leiter der Abteilung VIII/2 Legistik und Stammzahlenregisterbehörde, E-Government-Strategie sowie EU und Internationales; Jurist
bernhard.karning@bka.gv.at
Über den/die Trainer/in
Ing. Andreas Vielhaber LL.M.
Bundeskanzleramt, Sektion VII Digitalisierung und E-Government, Abteilung VII/2 Legistik und Stammzahlenregisterbehörde, E-Government-Strategie sowie EU und Internationales; Jurist
andreas.vielhaber@bka.gv.at