ES 244
Europäisches Parlament und EU-Gesetzgebungsverfahren

Grundlagen und Interessensarbeit auf europäischer Ebene

Zielgruppe

Personen, welche mit den Brüsseler Institutionen arbeiten bzw. Interesse an der Funktionsweise der Union haben

Inhalt und Ziele

Aufbauend auf den demokratischen Grundsätzen in den EU-Verträgen werden Rolle und Funktion des Europäischen Parlaments diskutiert, auch in Unterscheidung zu den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Besondere Berücksichtigung finden der EU-Gesetzgebungsprozess (informeller Trilog) und die mitgliedsstaatliche Interessenvertretung. In beiden Fällen spielen informelle Kontakte eine zentrale Rolle. Zu den wichtigsten vertraglich nicht geregelten Verhandlungen zählt der informelle Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission. Er eröffnet für den Verhandlungserfolg wesentliche Spielräume zur Kompromissfindung.

Wie sieht die Vertretung von Interessen gegenüber dem Europäischen Parlament aus und worin unterscheidet sie sich von der Interessensarbeit in und mit anderen Institutionen? Neben dem Europäischen Parlament, das durch den Vertrag von Lissabon in seiner Rolle gestärkt wurde, bleibt der Rat der EU das wesentliche Organ für die Durchsetzung der österreichischen Interessen. Um die Interessenvertretung und Abstimmung im Rat, aber auch in dezentralen Einrichtungen der EU zu verbessern, können informelle Peergroups von Mitgliedstaaten wertvolle Beiträge liefern. Diese müssen nicht immer strukturiert oder institutionalisiert sein. Es wird ein Bezug zu den Wahlen zum Europäischen Parlament von 6. bis 9. Juni hergestellt.

Lernmethode

Vortrag, Diskussion

Trainer

KROIS Peter, Dr., SCHUSTERSCHITZ Gregor, MMag.

Zeit und Ort

Seminarnummer:
ES 244
Trainingsform:
Präsenz
Dauer:
1 Tag(e)
Termin:
Nach Vereinbarung

Organisation

In Verantwortung von:
Oberegelsbacher Karin, Mag.Dr.
Sekretariat:
Fröhlich Elisabeth